Mindestlohngesetz - Exepd-Explosionsschutz

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Mindestlohngesetz

Infos
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Verpflichtungserklärung des MiLoG ab 01.01.2019                             Datum: 09.01.2019


Sehr geehrte Damen und Herren,


Aufgrund der Regelungen des MiLoG (MIndestlohngesetz) sind wir als Arbeltgeber grundsätzlich ab 01.01.2019 verpflichtet, an unsere Arbeitnehmer, ein Entgelt in Höhe von mindestens 9,19€ brutto die Stunde zu zahlen.
Wir versichern Ihnen, dass wir die Verpflichtungen des MiLoG einhalten.
(§13Mindestlohngesetz)

Mit freundlichen Grüßen aus Lauda-Königshofen



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